Was ist eine Kontopfändung?
Eine Kontopfändung ist eine Maßnahme, die vom Gericht oder von Gläubigern (Person oder ein Unternehmen, dem Sie Geld schulden) durchgeführt werden kann, wenn Sie Ihre Schulden nicht begleichen. Dabei wird Ihr Konto von der Bank oder dem Gericht gesperrt, um sicherzustellen, dass Geld für die Begleichung der Schulden verwendet werden kann.
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass Sie über Ihr Konto nicht mehr frei verfügen können. Ihnen steht nur noch ein bestimmter Betrag zur Verfügung, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dieser wird vom Gesetzgeber festgelegt und regelmäßig überprüft und angepasst.
Was muss ich tun?
Wenn Ihnen eine Kontopfändung droht oder Sie bereits eine haben, ist es sinnvoll und wichtig, ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen. Es gibt Ihnen die Möglichkeit im Rahmen Ihres Freibetrages frei über Ihr Konto zu verfügen und Ihre Lebenhaltungskosten zahlen zu können. Es kann hilfreich sein, mit einer Schuldnerberatung zu sprechen, um Ihre Situation zu klären und mögliche Lösungen zu finden.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie Online-Banking nutzen, haben Sie hier die Möglichkeit, Pfändungen zu bezahlen. Begleichen Sie offene Beträge, wenn möglich, vollständig. Dadurch werden alle Konten ohne Umwege entsperrt.
Sie können Ihre Pfändung natürlich auch telefonisch oder vor Ort in einer unserer Filialen bezahlen.
Voraussetzungen:
Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein spezielles Bankkonto, das Ihnen hilft, Ihr Geld vor Pfändungen zu schützen, wenn Sie Schulden haben. Wenn Gläubiger Geld von Ihnen einfordern, schützt das P-Konto einen bestimmten Betrag, den sogenannten Pfändungsfreibetrag. Dieser Freibetrag sorgt dafür, dass Sie immer genug Geld haben, um die wichtigsten Ausgaben wie Miete, Essen oder Medikamente zu bezahlen. Nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, kann gepfändet werden.
Wie hoch ist mein Pfändungsfreibetrag?
Auf der Seite der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen können Sie Ihren Freibetrag ermitteln.
Pfändungsschutzkonto anlegen
Wandeln Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. Nur so haben Sie die Möglichkeit, über Ihren individuellen Pfändungsfreibetrag zu verfügen.
Achtung: Dies ist nur bei Einzelkonten möglich. Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berater.
Sie erfahren von der Kontopfändung entweder über den Gerichtsvollzieher mittels Zustellung oder durch einen Brief der vollstreckenden Behörde.
Grundsätzlich hat jede Person das Recht, ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Wichtig: Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass nur Einzelkonten als P-Konto geführt werden dürfen. Bei einem Gemeinschaftskonto, zum Beispiel bei Eheleuten, müssen zunächst zwei separate Einzelkonten eingerichtet werden. Wenn bei einem Gemeinschaftskonto nur eine Person von einer Pfändung betroffen ist, wird das gesamte Konto für beide Kontoinhaber gesperrt.
Das P-Konto wird nur auf Guthabenbasis geführt. Das bedeutet, es ist keine Kreditlinie oder Kreditkarte möglich. Falls Ihr Konto zum Zeitpunkt der Pfändung bereits im Minus ist, sollten Sie mit einem Berater sprechen.
Die Umwandlung in ein P-Konto ist auch nach Eingang der Pfändung bei Ihrer Bank noch möglich. Wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Pfändung ein P-Konto beantragen, gilt der Schutz rückwirkend für den Zeitraum ab Pfändungsbeginn.
Ja, Sie können vor Ort in unseren Filialen unter Vorlage Ihres Ausweises die P-Konto Vereinbarung wieder löschen.
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