Wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind und Ihnen deshalb die Zahlungen nicht zumutbar sind, können Sie ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen für Ihre Verbraucherkredite für drei Monate veranlassen. Die gesetzliche Regelung dazu sieht vor, dass Sie die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufnehmen müssen. Zahlungen, die Sie jetzt aussetzen, werden angehängt an die ursprünglich
vereinbarte Kreditlaufzeit.
Vorraussetzung:
Entsprechend dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie müssen Sie aufgrund der
Ausbreitung der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle erlitten haben, die es Ihnen unzumutbar machen, Ihre Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zu erfüllen, ohne Ihren oder den angemessenen Lebensunterhalt Ihrer Familie zu gefährden.
Für diese Voraussetzungen müssen Sie Nachweise erbringen, anhand derer wir eine Überprüfung vornehmen können. Wir werden Sie im Nachgang um die entsprechenden Nachweise bitten.
Bitte beachten Sie, dass das Recht auf die Aussetzung der Kreditrate nicht für KfW-Förderkredite gilt.
Abrufkredite, Bildungskredite, endfällige Darlehen, teilvalutierte Darlehen, Fremdwährungskredite und notleidende Konten können ebenfalls nicht ausgesetzt werden.
Falls Sie ein Privat- oder Autokredit der S-Kreditpartner GmbH nutzen, wenden Sie sich bitte direkt über das bereitgestellte Formular an unseren Vertriebspartner.
Für eine Beantragung der Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen bei Verbraucherkrediten und Baufinanzierungen mit der Stadtsparkasse Oberhausen, stellen wir unseren Kunden mit Online-Banking-Zugang einen Online-Antrag zur Verfügung.
Wenn Sie kein Online-Banking-Kunde sind, benötigt Ihre Sparkasse einige Informationen von Ihnen.
Schritt 1
Laden Sie sich bitte folgendes Formular als PDF herunter „Anfrage zur Darlehensaussetzung“
Schritt 2
Füllen Sie das heruntergeladene Formular „Anfrage zur Darlehensaussetzung“ bitte aus.
Senden Sie es anschließend ausgefüllt und unterschrieben an:
Stadtsparkasse Oberhausen
Wörthstr. 12
46045 Oberhausen
Schritt 3
Ihre Sparkasse nimmt Kontakt zu Ihnen auf, sobald Ihre Anfrage eingegangen ist.
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